Das Online Magazin zum Berliner Nahverkehr mit Online-Archiv

Das Online-Archiv zum Berliner Nahverkehr

Tarifperioden 1949 - 1991 BVG-Ost

Überblick über die Tarifentwicklung nach Teilung des Verkehrsunternehmens in Ost und West bis zur Fusion 1992

Vorstellung der Tarifjahre. Tabelle, Preise Kurzinformationen. So ein Überblick über die Tarifentwicklung seit 1949 (BVG-Ost) bis zur Einheit der BVG Ost und West (1992).

Neben der tabellarischen Auflistung der Tarife finden Sie eine bebilderte Übersicht der Fahrscheine unter dem Menüpunkt “Fahrscheine”.

Übersicht der Tarifperioden (Zeitraum gleichbleibender Tarifgestaltung)

Verbund 15.3.1927 - 1.1.1930

BVG 2.1.1930 - 1.7.1930

BVG 2.7.1930 - 31.8.1931

BVG 1.9.1931 - 30.12.1931

BVG 31.12.1931 - 31.8.1933

BVG 1.9.1933 - 30.9.1937

BVG 1.10.1937 - 31.1.1942

BVG 1.2.1942 - 30.8.1944

Kriegstarif BVG 1.9.1944 - 21.4.1945

BVG 18.5.1945 - 31.5.1949

BVG-West 1.6.1949 - 31.5.1952

BVG-Ost 1.6.1949 - 30.7.1991

BVG-West 1.6.1952 - 1.1.1960

BVG-West 2.1.1960 - 29.2.1976

BVG-West 1.3.1976 - 30.4.1988

BVG-West 1.5.1988 - 31.12.1991

BVB 1.8.1991 - 31.12.1991

TBU 1.1.1992 - 28.2.1997

TBU 1.3.1997 - 31.3.1999

VBB 1.4.1999 - ...

 

U-Bahn Netzplan 1960 (BVG-Ost)

Verkehrstarif ab 1.6.1949

Mit der in Jahre 1948 erfolgten Einführung der Westmark in den Westsektoren wurde die Stadt getrennt (siehe dazu Tarif BVG-West). Der Verkehrstarif gestaltete sich noch einheitlich, bezahlt wurde in der des Einstiegs gültigen Währung, für den Verkehrsbereich der BVG-Ost (ab 1969 VEB Kombinat BVB) galt ausschließlich (mit Ausnahme einer Verkaufsstelle von 1962 - 1984 auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße). Seit Juni 1949 ist der folgende Tarif für die BVG in Berlin gültig:

Verkehrstarife der BVG 1.6.1949 - 30.7.1991

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

20 Pfennig

Einfache Fahrt, auch für Hund oder Gepäck

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie

Einzelfahrschein

(alle Verkehrsmittel)

30 Pfennig

Einfache Fahrt mit einmaliger Umsteigeberechtigung

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten.

Einzelfahrschein (Schüler)

(alle Verkehrsmittel)

15 Pfennig

einmalige Umsteigeberechtigung, keine Anerkennung bei der S-Bahn, da es dort keinen Ermäßigungstarif gab

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, Berechtigte Schüler zwischen 6 und 14 Jahren)

Sammelkarte (Sk)

(alle Verkehrsmittel)

1 Mark

(Schwerbeschädigte: 50 Pf)

5 einfache Fahrten

Keine Rückfahrten, keine Umwegfahrten, kein Umstieg auf andere Wagen gleicher Linie

Zeitkarte 1 Linie / Strecke

Bus / Straßenbahn / U-Bahn

Monat

Woche

Gültig für eine auszuwählende Straßenbahnlinie oder U-Bahnstrecke

Ausgabe nur an Berufstätige, Lehrlinge  oder Studenten gegen Vorlage der Arbeitsbuch oder Ersatzkarte, Hochschul- oder Fachschulausweise

9 M

2,10 M

Zeitkarte 2 Linien / Strecke

Bus / Straßenbahn / U-Bahn

12,50 M

3 M

2 Bus- oder Straßenbahnlinien (auch kombiniert Bus/Straßenbahn) oder nur 2 U-Bahnstrecken

Zeitkarte Netz

U-Bahn

14 M

3,50 M

Gesamtnetz U-Bahn

Zeitkarte Netz

Straßenbahn

24 M

5,60 M

Gesamtnetz Straßenbahn

Zeitkarte Netz

Bahnen

30 M

7 M

Gesamtnetz Straßen- und Untergrundbahn

Schülermonatskarte

6 M

Für eine Strecke zwischen Wohnung und Unterrichts- bzw. Lehrort, wobei Linien der Straßenbahn, des Omnibusbetriebes und U-Bahnstrecken benutzt werden dürfen, die von der BVG bestimmt werden.

Ermäßigung für Schwerbeschädigte

50 %

Berechtigungsausweis der Versicherungsanstalt Berlin ermöglichte den Erwerb von Sammelkarten (5 Fahrten) zu 50 Pfennig. Zeitkarten konnten mangels Vorlage der dazu erforderlichen Papiere (Bescheinigungen) nicht ausgestellt werden.

Blinde + Begleitperson oder Blindenhund fahren frei.

Dienstfahrscheine mit Umsteigeberechtigung

Ausgabe über städtische Behörden an Bürger zur Erledigung von Behördengängen, auch als Schülerkarten an verarmte Kinder für behördliche Erledigungen (Vorstellung auf dem Amt). Abrechnung erfolgte über die BVG

Ergänzung  ab <Datum unbekannt 1950 - 1960>

Einführung des Übergangsfahrscheines zur kombinierten Fahrt BVB / S-Bahn. Der Nachweis zur Nutzung der Zeitkarten zum Arbeitsweg ist wie bei der BVG-West entfallen (bei Schülerkarten beibehalten).

 

Übergangsfahrschein

BVG / S-Bahn

0,35 M

Berechtigt zum einmaligen Umstieg zur S-Bahn (Preisstufe 1)

Zeitkarten für Schwerbeschädigte

1 Linie / U-Bahnstrecke: 6,50 M

2 Linien / U-Bahnstrecken: 9,75 M

Monatskarte nur gültig mit Berechtigungsschein, Keine Gültigkeit auf Dreieck Verkehr

Einführung der Zahlbox (1966) bei der BVG-OstErgänzungen ab 1.3.1966

In Zusammenhang mit Einführung des schaffnerlosen Betriebs im Betriebsteil Straßenbahn folgten einige Änderungen im Tarifsystems. Die so genannte “Gesellschaftliche Fahrkartenkontrolle” wurde eingeführt.

In den Obus-, Autobus- und Straßenbahnfahrzeugen wurden die nebenstehende mechanische Zahlbox eingebaut. Über ein seitliches Sichtfenster bestand für den nachfolgenden Fahrgast die Kontrollmöglichkeit, ob der Vorgänger sein Entgelt entrichtet hatte.

Zeitkarten- und Tageskartenbesitzer haben bei Betreten des Fahrzeuges (bei der U-Bahn an der Entwertersperre) zur gesellschaftlichen Kontrolle die Karte offen zu zeigen (hoch halten).

Mangels Kontrollmöglichkeit der Umsteigefahrscheine wurde diese Fahrscheinsorte aufgegeben. Neu eingeführt wurde die Zeitkarte für 3 Linien bzw. U-Bahnstrecken. Das übrige Zeitkartensortiment bleib unberührt.

Einzelfahrt Erwachsene

Kinder und Schwerbeschädigte

0,20 M

0,10 M

Geradeausfahrt”, bedeutet keine Umsteigeberechtigung auf ein anderes Verkehrsmittel, oder eine andere Linie oder anderen Wagen der gelösten Linie. Für ein Kinderwagen, Gepäckstück oder Hund ist ebenso ein Normalfahrschein zu lösen.

Sammelkarte 5 Fahrten Erwachsene

Kinder und Schwerbeschädigte

1,00 M

0,50 M

5 Geradeausfahrten auf einem Kartenabschnitt, die einzelnen Bedingungen wie bei Einzelfahrt, Kinder 6- 14 Jahre sowie Schüler,

Sammelkarte Kombi 5 Fahrten

Übergang BVG zur S-Bahn

2,00 M

Kombinierte Sammelkarte S-Bahn / BVG, 5 Fahrten mit je einmaliger Umsteigeberechtigung von oder zur S-Bahn, Preisstufe 1

Zeitkarte 3 Linien / Strecke

Bus / Straßenbahn / U-Bahn

Monat: 16 M

Woche 3,90 M

Neu zu den bestehenden 1 und 2-Linien-Zeitkarten hinzugefügt.

Ergänzungen ab 1970:

Die Zeitkarten für ausgesuchte Linien ermöglichten bisher zwei Punkte im Netz zu benennen, die eine Strecke ergaben. Unabhängig davon, ob ein mehrmaliges Umsteigen erforderlich war. Diese Regelung wurde verändert, nun wurden die Zeitkarten nur für eine oder zwei U-Bahnlinien ausgegeben. Bei der U-Bahn gelten nun als Linien folgende Strecken: I Pankow - Thälmannplatz, II Pankow - Friedrichsfelde, III Friedrichsfelde - Thälmannplatz.

Neu im Angebot aufgenommen wurde die Touristenkarte (Tageskarte, keine Ermäßigung). Angeboten werden auch Betriebsausweise mit Fahrtberechtigungen (Abonnement), die durch die personalführende Stelle des Betriebes ausgestellt werden. Abgerechnet wurden diese Karten jedoch über die Reichsbahn.

Zeitkarte Fähre Grünau - Wendenschloß

0,70 M

Monatskarte

Touristenkarte

2,00 M

Gültig am Tag der Entwertung in allen Verkehrsmitteln der BVB und S-Bahn Preisstufe 1 und 2, (nicht Taxi, Fähren, Schiff, Dreieck Verkehr)

Gültigkeitsbereich von Zeitkarten:

Mit einer Zeitkarte können alle fahrplanmäßigen Linien des gleichen Betriebsteils*, soweit sie dieselben Straßenzüge wie die belegte Linie durchfahren, also zwischen der ersten und letzten gemeinsamen Haltestelle mitbenutzt werden. Wenn eine E-Linie einen von der Stammlinie abweichenden Streckenabschnitt befährt, kann der Zeitkartenbesitzer diese Linie selbstverständlich mitbenutzen, nicht aber die auf dem abweichenden Streckenabschnitt verkehrenden anderen Linien. Darüber hinaus gibt es eine Sonderregelung, wonach ein Abonnement für eine Omnibuslinie zur Benutzung der mit dieser Omnibuslinie streckenweise gleichlaufenden Straßenbahnlinie berechtigt. Diese Regelung wurde zur Entlastung der größtenteils stark frequentierten Omnibuslinien geschaffen und darf deshalb im umgekehrten Sinne nicht angewendet werden.

* U-Bahn, Straßenbahn und Omnibus gelten jeweils als selbstständiger Betriebsteil.

Hinweis aus dem Fahrplanbuch der BVB, Sommer 1973

Bekanntmachung einheitliche Fahrscheine ab 1976 (Berlin-Ost)Ergänzungen ab Februar 1976:

Einheitliche Fahrausweise bei der BVB und S-Bahn (Reichsbahn, Preisstufe 1) mit dem Aufdruck:

 “Städt. Nahverkehr Hauptstadt der DDR”.

Am Tarifangebot der BVB verändert sich jedoch nichts. Mit einem am Fahrkartenschalter der S-Bahn gekauften Fahrschein zu 0,20 M kann nun die Einzelfahrt auch in einem Verkehrsmittel der BVB angetreten werden.

Das Tarifangebot blieb mit den wenigen kleinen Änderungen seit 1949 unverändert.

Ergänzungen ab Mai 1985:

Die BVB haben für ihre Zeitkartenkunden 1984/85 ein Abbuchungsverfahren (Abonnementfahrkarten) eingerichtet, die mit einer Vergünstigung gegenüber dem Wertmarkenkauf lockt.

Bestimmungen zur Ausgabe und Benutzung von Zeitkarten beim VE Kombinat Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) im -> BVS Online Textarchiv (Nummer F_012) <- abrufbar (.pdf).

Zeitkarte

Monat

Abonnement

Woche

 Bemerkungen

1 Linie

(Schwerbeschädigte)

9,00 M

6,50 M

7,80 M

5,70 M

2,10 M

--

Schwerbeschädigte nur mit entsprechendem Berechtigungsausweis der DDR.

Linien: Omnibus, Straßenbahn oder U-Bahn. Bei der U-Bahn gelten als Linien folgende Strecken: I Pankow - Thälmannplatz, II Pankow - Friedrichsfelde, III Friedrichsfelde - Thälmannplatz..

Abonnementvertrag: Abbuchung des monatlichen Betrages vom Spargirokonto. Karte ist nicht übertragbar.

2 Linien

(Schwerbeschädigte)

12,50 M

9,70 M

10,90 M

8,50 M

3,00 M

--

3 Linien

(Schwerbeschädigte)

16,00 M

--

13,90 M

--

3,90 M

--

Netz Straßenbahn

24,00 M

20,90 M

5,60 M

Gesamtnetz Straßenbahn der BVB

Netz U-Bahn

30,00 M

26,10 M

7,00 M

Gesamtnetz U-Bahn der BVB (nicht Linie C und D)

Schülermonatskarte

6,00 M

5,20 M

--

Gültig nur in Verbindung mit bestätigtem Antrag. Die Festlegung der Fahrtberechtigung (Strecke / Linien) erfolgt durch die BVB zwischen Lehrstätte und Wohnadresse.

Monats- und Wochenkarten sowie alle übrigen Sichtkarten sind beim Besteigen des Wagens bzw. beim Durchgang an der U-Bahn- Bahnsteigsperre unaufgefordert zur Fahrgast- Selbstkontrolle hochzuhalten!

Hinweis aus dem Fahrplanbuch der BVB, 1989

Ergänzungen ab 1. Juli 1989:

Kombifahrschein BVB / S-Bahn (1989)Mit der neuen Umsteigesituation “Wuhletal” bedurfte es einem Umsteigefahrschein zwischen den beiden Verkehrsmitteln U- Bahn und S-Bahn. So erfolgte die Ausgabe von Kombifahrscheinen, um auf dem Umsteigebahnhöfen Wuhletal, Schönhauser Allee, Alexanderplatz, Frankfurter Allee und Lichtenberg auf die Entwertung eines neuen Fahrscheines zu vermeiden. Ein Preisrabatt hatten diese Fahrscheine nicht, der Preis setzte sich aus dem BVB-Einheitstarif (bzw. Ermässigung) und der jeweils ausgewählten Preisstufe der S-Bahn zusammen.

Abbildungen siehe in der Fahrkartenmustersammlung. Die dazu gehörende Tarifinformation findet sich im Textarchiv “Tarifwesen” unter der Signatur F_020.

Ergänzungen ab 1. Oktober 1989:

Fahrscheine im städtischen Nahverkehr sind innerhalb der DDR universell einsetzbar. Ein Fahrausweis anderer Verkehrsbetriebe der DDR werden nun auch bei der BVB anerkannt, sofern der Wert übereinstimmt. Stückelungen aus verschiedenen Fahrscheinen sind möglich. Diese Regelung konnte aufgrund der dann veränderten Abrechnungsmodalitäten nur bis zum 1.7.1990 aufrecht erhalten werden.

Ergänzungen ab 1.1.1990

Mit der Veränderung des Reisegesetzes der DDR ergab sich zwar eine Reisefreiheit zum Besuch nach Westberlin, jedoch war der Fahrpreis in Westberlin für die BVG-West in Westmark zu zahlen und deutlich höher dem der BVB (Ostberlin). Bis zum 31.12.1989 war es den Bürgern der DDR daher erlaubt, bei Vorlage des DDR-Personaldokumentes frei befördert zu werden, jedoch konnte diese Sonderregelung nun keinen Bestand mehr haben.

Nach Gesprächen im Dezember 1989 um 1.1.1990 mit den Verkehrsbetrieben in und um Berlin wurde eine Sonderregelung geschaffen. Die an das Verkehrssystem der BVG-West grenzenden Verkehrsbetriebe verkauften nun vergünstigte Fahrausweise im Vorverkauf gegen Mark der DDR (M) nur an Bürger der DDR, die von der BVG-West anerkannt wurden. Im Gegenzug wurden die Fahrausweise der BVG-West auf zahlreichen Verkehrsmitteln der DDR-Betriebe anerkannt. Aus diesem ersten Vertrag zur gegenseitigen Anerkennung der Fahr- und Dienstausweise (Freifahrt der Beschäftigten der betroffenen Verkehrsbetriebe) entstand dann später die Tarifgemeinschaft Berlin und Umland (TBU), aus der sich dann der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) 1999 bildete. Aufgelistet sind diese Fahrscheine in der Tariftafel “BVG-West”, da sie zur Fahrt im Verkehrsbereich BVG-West vorgesehen sind. Für eine Fahrt innerhalb des BVB-Verkehrsangebotes (Binnentarif) sind weiterhin die Zeitkarten und Einzelfahrausweise der BVB gültig.

-> Die Beförderungsbedingungen der BVG (West) zu diesem Thema hier zum Nachlesen <-

Aus dem Fahrplanbuch der BVB (4/1990)

Diese von der BVG (West) im Auftrag der benachbarten Verkehrsunternehmen verkauften Fahrausweise gegen Mark der DDR sind eine absolute Besonderheit in der Tarifgeschichte der BVG, was deutschlandweit einmalig ist. -> Die nur 6 Monate geltenden Tarifregelungen sind so außergewöhnlich, dass wir Ihnen hier zur Vertiefung der Regelungen die damaligen Tarifbestimmungen (Stand April 1990) abgedruckt haben.

Ergänzungen ab 1.7.1990

Aus dem BVS-Online-Archiv, Signatur F_007Mit der Einführung der Westmark (1.7.1990) in der DDR wurden die Fahrausweise gegen Westmark verkauft. Der BVB-Binnentarif (20-Pfennig, Geradeaustarif) blieb im Angebot für alle Fahrgäste erhalten. Für Fahrten nach Westberlin jedoch war für Bürger der DDR ein Fahrschein zu 2 DM erforderlich, für Ausländer, Westdeutsche und Westberliner der BVG-Tarif zu 2,70 DM. Das ist heute nicht nur schwer zu verstehen, auch damals nicht nur für Ortsfremde sehr kompliziert die die Tarifgrenzen (ehemalige Sektorengrenze) nicht so vor Augen hatten.

  Die Deutsche Reichsbahn verfasste zur Klärung diesen Informationsflyer (Juli 1990)

Fahrscheinsorte

Normaltarif
Ermäßigt

24 Stunden-Karte Normaltarif

24-Stunden-Karte Ermäßigungstarif

Bemerkungen

Einzelfahrausweise

Fahrten BVG / BVB

2,00 DM

1,00  DM

5,00 DM

2,50 DM

Fahrkarten haben nur Gültigkeit für Bürger der DDR bei Vorlage des DDR- Personaldokument. Mit diesen Fahrscheinen kann man das Verkehrsangebot der BVB und BVG nutzen (Stadttarif). Nicht in Westberlin erhältlich, dafür jedoch im Vorverkauf. -> Detaillierte Bestimmungen entnehmen Sie bitte diesem  Informationsblatt der BVG (West) vom 1.1.1990 (pdf-Datei) aus dem Online-Archiv der Berliner Verkehrsseiten, Signatur  F_001.

Einzelfahrausweise

Fahrten nur bei der BVB

0,20 DM

0,10 DM

2,00 DM

--

Fahrkarten haben nur Gültigkeit im Verkehrsangebot der BVB und DR (S-Bahn), sogenannter Binnentarif. Entsprechend als Ostberlin bezeichnet. 5-Fahrtenkarte für 1 DM, ermäßigt 0,50 DM erhältlich.

Zeitkarte

Normaltarif

Ermäßigt

Bemerkungen

Umweltkarte (Ost)

(ab 1.7.90 Preis in DM)

Jahr

Monat

Jahr

Monat

Fahrkarten haben nur Gültigkeit für Bürger der DDR bei Vorlage des DDR- Personaldokument. Nicht in Westberlin erhältlich.

300 DM

30 DM

150 DM

15 DM

Ergänzungen ab 1. Dezember 1990

Zur Senkung der Wartungskosten an den Fahrkartenentwertern werden die neuen Entwertermodelle bei der BVB ohne Schneidevorrichtung beschafft, wie vorher bei der BVG verwendet. Damit ist die traditionelle 5er Karte der BVG-West nicht mehr (oder nur bedingt) verwendbar. Folgend (ab Dezember 1990 Automatenausgabe, Januar 1991 Verkaufsstellen-Ausgabe) wird die 4er Karte ausgegeben. In der Übergangszeit sind beide Karten verwendbar, der Preis pro Einzelfahrt verändert sich dabei nicht. Diese Fahrscheinen werden nur zur Fahrt nach Westberlin benötigt. Sie haben zwar auch bei der BVB (Tarifgebiet B) Gültigkeit, der Binnenverkehrstarif (nur innerhalb der BVB) der BVB von 1949 (20 Pfennig Einfache Fahrt) hat weiterhin für alle Nutzer Gültigkeit und wird auch an den mittlerweile neuen Fahrkartenautomaten ausgegeben.

Tarifsorte

Normaltarif

Ermäßigt

Kurzstrecke

Kurzstrecke ermäßigt

Bemerkungen

4er Sammelkarte

(BVB)

6,00 DM

3,00 DM

3,00 DM

1,60 DM

4er Karte, Tarif B (BVB) in Tarifgebiet A (BVG) nur gültig für Bürger mit Wohnsitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.

Kurzstrecke Tarifgebiet B: in  Kombination Autobus und Straßenbahn keine  Umsteigeberechtigung. Im Tarifgebiet B zudem für Autobus und Straßenbahn keine Haltestellenbegrenzung bis 30.9.1996.

Verkehrstarif ab 1.8.1991

Verkehrstarif ab 1. August 1991

Berliner Verkehrsbetriebe (BVB)

Wenige Monate vor der Fusion beider Berliner Verkehrsbetriebe, und damit der Auflösung der BVB zum 31.12.1991, folgte eine Anhebung des Verbundtarifes BVG/BVB. Der Berechtigtenkreis der BVB-Tarifkunden formuliert sich 1991 wie folgt: “Fahrausweise der BVB gelten im Tarifgebiet der BVG nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument der neuen Bundesländer bzw. Berlin (Ost)”.

Diese Tarifanpassung diente der Vereinheitlichung der Tarifstruktur zwischen beiden Berliner Verkehrsbetrieben. Dem bei der BVG verwendeten Kurzstrecken-Fahrschein wird zunächst der bei der BVB ausgegebene Fahrschein zur einfachen Fahrt gegenüber gestellt. Mit der Einführung der neuen Tarifstruktur gelten alle BVB-Fahrausweise auch bei der BVG, sofern der Fahrgast bereits am 2.10.1990 seinen Wohnsitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hatte.

Die Tarifperiode von 1949 endet damit nach 42 Jahren, der Einzelfahrschein ohne Umsteigeberechtigung (“Geradeaustarif”) erhöht sich damit über Nacht nach 42 Jahren von 0,20 DM auf 1,00 DM!

Fahrscheinsorte

Normaltarif

Ermäßigt

Kurzstrecke

Kurzstrecke ermäßigt

Bemerkungen

Einzelfahrschein

1,80 DM

1,00 DM

1,00 DM

0,50 DM

Kurzstrecke: in  Kombination Autobus oder Straßenbahn keine  Umsteigeberechtigung. Im Tarifgebiet B zudem für Autobus und Straßenbahn keine Haltestellenbegrenzung bis 30.9.1996.

Sammelkarte

(4 Fahrten)

6,00 DM

1,00 DM

3,00 DM

1,60 DM

Sammelkarten mit je 4 Fahrten, Bestimmungen wie Einzelfahrschein

Tageskarte

12 DM

6 DM

 

 

24 Stunden ab Entwertung gültig

Familien- Tageskarte

5 DM

--

--

--

Nur für Sa, So und Feiertage gültig.

Zeitkarten

Jahr

Abo

Monat

Mo - Sa

Bemerkungen

Umweltkarte

310 DM

330 DM

40 DM

15 DM

Jahr: Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei

Seniorenkarte

170 DM

170 DM

17 DM

--

Jahr: Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei

Schülerticket

170 DM

170 DM

16 DM

--

Jahr: Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei

Auszubildenen Ticket

170 DM

170 DM

18 DM

--

Jahr: Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei

Sozialkarte

--

--

10 DM

--

Jahr: Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei, Gesamtnetz

Arbeitslosenticket

--

--

17 DM

--

Jahr: Einmalzahlung, Abo: 10 Monatsraten, Hund, Gepäck oder Fahrrad frei, Gesamtnetz

Berechtigungskarte für Ermäßigungstarif

--

--

0,20 DM

--

Nur für sozial schwachen Personenkreis, Vorlage der Berechtigung vom Sozialamt

Familiengrundkarte

--

--

2,50 DM

--

Erlaubt dem Erziehungsberechtigten bei Bezahlung der eigenen Fahrt die kostenlose Mitnahme der eigenen Kinder. Nicht kombinierbar mit anderen Ermäßigungen.

Diese Tarifperiode endet am 31.12.1991 mit der Fusion der BVG und BVB zu einem Verkehrsunternehmen.

-> Weiter hier ab 1992 Tarif TBU für Gesamtberlin <-

Hinweise, Quellenangabe und weiterführende Literatur:

  • Anmerkungen (?) sind nicht sicher hinterlegt.
  • Zu den nicht aufgeführten Fahrausweisen liegen uns bisher keine Daten vor
  • Anmerkungen und Hinweise aus dem Autorenkollektiv Berliner Verkehrsseiten: 
  • Ergänzungen aus den privaten Archivsammlungen Markus Jurziczek v. Lisone, Detlef Jentzsch, Axel Mauruszat, Thomas Krickstadt, (Archiv Berliner Verkehrsseiten)
  • “Die Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe 1949 - 1991, Transpressverlag, Hilkenbach / Kramer (2. Auflage 1999)
  • Fahrplan- und Informationshefte der BVG-Ost (ab 1969 VEB Kombinat BVB), 1960, 1966, 1970, 1971, 1973, 1976, 1978, 1980, 1985, 1986, 1988, 1989, 1990
  • Berliner Verkehrsblätter, Heft 8/1990, Seite 174 -175 “Abschied von der Zahlbox”, Hauschild, Kramer, Meyer-Kronthaler,
  • “Chronik der Berliner Omnibus-Fahrscheine - Die Geschichte eines kleinen Stücks Papier”, Autoren: Peter Müller-Mark, Wolfgang Kramer, Anita Rösler (2009), Hrsgb.: BVG, Bereich Omnibus

Arbeitsstand 4.4.2011, Autor: Jurziczek von Lisone,

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