Das Online Magazin zum Berliner Nahverkehr mit Online-Archiv

Das Online-Archiv zum Berliner Nahverkehr

Archivordnung zum Online-Archiv der Berliner Verkehrsseiten

Zur Recherche von geschichtlichen Artikel sind historische Dokumente unverzichtbar. So umfasst das Redaktionsarchiv der Berliner Verkehrsseiten (BVS) mittlerweile fast 30 Regalmeter zuzüglich der digitalen Speichermedien. Hinzu die privaten Archive der im Autorenkollektiv Berliner Verkehrsseiten zusammengeschlossenen Autoren. Die Archivgruppe nimmt auch zukünftig private Sammlungsbestände zum Thema Berliner Nahverkehr, Signal- und Sicherungstechnik und Verkehrstechnik auf, die bspw. aus Platzmangel oder durch das Ableben von Verkehrsfreunden zur Abgabe stehen. Kontaktieren Sie uns!

Dokumente sind Zeitzeugen der Geschichte
  • Das Redaktionsarchiv der Berliner Verkehrsseiten:

Das Redaktionsarchiv der Berliner Verkehrsseiten steht nicht öffentlich zur Verfügung. Dies bedeutet,  die Einsichtnahme von Dokumenten oder Bildern kann abgelehnt werden, die Bestimmungen zur Einsichtnahme werden im Einzelfall festgelegt. Aufgrund der starken Zunahme von Anfragen an die Redaktion in den letzten Jahren ist die Einsichtnahme in Archivalien bzw. die Bestellung von Kopien kostenpflichtig. Richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Redaktion unter Angabe des Verwendungszweckes und Informationen zum Antragsteller (Institution, Person, Verein). Kosten für eine Anfrage sind vom Umfang der dafür notwendigen Recherchen abhängig. Sie werden Ihnen vor der Bestätigung des Rechecheauftrages mitgeteilt.

  • Das Online-Archiv der Berliner Verkehrsseiten:

Über die Publikation “Berliner Verkehrsseiten” bereiten wir Dokumente auf und machen deren Inhalte öffentlich zugänglich. Das Online-Archiv der Berliner Verkehrsseiten hält einige ausgewählte Dokumente bereit, die zur Illustration der jeweiligen Artikel dienen und dem Leser die Möglichkeit gibt, eigene private Sammlungen zu vervollständigen. Mit den Herkunftsmerkmalen in den Bildern und Dokumenten soll aber die Herkunft der digitalen Dateien recherchierbar bleiben.

  • Kennzeichnung und Verwendung von Archivalien der Berliner Verkehrsseiten:

BVS-Herkunftsstempel - Der BVS-BärDie Redaktion erlaubt es nicht, die ausgegebenen Texte oder digitalen Kopien (Texte, Bilder, Videos, MP3-Tracks, PDF-Dokumente) auf anderen Webseiten zu verwenden oder auf anderen Servern abzulegen. Bei Auswertung von Archivalien in Printmedien bittet die Redaktion um die Nennung des Quellarchives: “Aus dem Archiv der Berliner Verkehrsseiten “, bei digitalen Publikationen den Quellvermerk “Aus dem Archiv www.Berliner-Verkehrsseiten.de“ mit entsprechender Verlinkung.

Als Ersteller der digitalen Unterlagen untersagen wir es, die Herkunftsvermerke in den Archivalien zu entfernen. Die Redaktion Berliner Verkehrsseiten behält sich das Recht der angefertigten digitalen Kopie vor und ist bemüht, die Urheberrechte der Bild- und Textautoren zu wahren.

Werden Arbeiten unter der wesentlichen Verwendung von Archivgut oder dem Webangebot der Berliner Verkehrsseiten (BVS) erstellt, ist der Benutzer verpflichtet dem Archiv kostenlos und ohne Aufforderung ein Belegexemplar zu überlassen bzw. bei Online-Publikationen den Berliner Verkehrsseiten davon Kenntnis zu geben. Beruht die Arbeit nur auf Teile der Gesamtarbeit, genügen auch die einzelnen Seiten des Gesamtwerkes.

Die Fertigung von Reproduktionen zur öffentlichen Publikationen sowie die Edition von Archivgut bedürfen der Zustimmung der Redaktion. Die Reproduktionen dürfen nur für den freigegebenen Zweck und unter Angabe der Belegstelle verwendet werden.  Von jeder Veröffentlichung einer Reproduktion ist dem Archiv ein Belegexemplar kostenlos zu überlassen. Die Herstellung von Reproduktionen fremder Archivalien bedarf der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers.

Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten oder freier Interpretationen der vorgenannten Nutzungsbestimmungen empfehlen wir die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Redaktion. Leider war es in der Vergangenheit mehrfach erforderlich, in uneinsichtigen Fällen Rechtsmittel zur Wahrung der Urheberrechte einzulegen.

Ausschnitt aus dem BVS-Archiv

 

Die Redaktion Berliner Verkehrsseiten (12/2010)

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