Berliner Verkehrsseiten - Das Geschichtsmagazin zum Berliner Nahverkehr

Obus Berlin

Die Beweglichkeit

Die Einengung des Straßenlichtraumes durch Obus-Stromabnehmerstangen -rechts-

Bei Fahrzeugen spricht man vom Lichtraum (oder Regellichtraum). Das hat nichts mit dem offenen Licht zu tun, oder irgendeiner Beleuchtung. Mit dem Regellichtraum ist der freie Raum zu verstehen, in dem sich die Fahrzeuge bewegen können. Bei normalen Straßen ist dieser durch die Bordsteine rechts und links der Fahrbahnen begrenzt. Nach oben durch evtl. Überbauten (Brücken) oder Lichtmasten. Bei Straßen mit Oberleitung (Straßenbahn) begrenzt die Fahrleitung (zzgl. eines Sicherheitsraumes) die maximale Höhe eines darunter fahrenden Fahrzeuges. Bei Fahrbahnen mit Obus begrenzen auch die Stromabnehmerstangen der Fahrzeuge das Straßenprofil. Grundsätzlich dürfen die Obusse den übrigen motorisierten Verkehr nicht behindern. Es muss also möglich sein, dass ein Fahrzeug mit den Regelmaßen für den Straßenverkehr (damals bis zu 2,50 Meter breit und bis zu 4 Meter hoch) einen Obus überholt oder auch in Kurven neben ihm fährt. Dass dieses nicht so selbstverständlich ist, zeigt die folgende Grafik.

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Bei einem Abstand von A (= 25 cm) muss es gewährleistet sein, dass ein Regelstraßenfahrzeug (beispielsweise ein LKW) einen Obus mit angelegter Stromabnehmerstange problemlos überholt. Eine Grafik aus dem  Berliner Obus-Betriebsteil Steglitz verdeutlicht die Lichtraumeinschränkung der Fahrbahn, wenn der Obus sich rechts von der Fahrleitung bewegt. Beim Obus ist eine maximale Abweichung der Fahrdrahtmitte von 4 Metern möglich. Dem Fahrer wird die Abweichung über eine Leuchtanzeige signalisiert.

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Die Einengung des Straßenlichtraumes durch Obus-Stromabnehmerstangen -links-

Ebenso wie das Überholen eines Obusses von einem Fahrzeug ist das Überholen eines Fahrzeuges durch einem Obus unter Umständen ein Problem.

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Eine Grafik verdeutlicht die Profileinschränkung bei einem Ausscheren nach links. Erschwerend kommen die Brückenunterfahrten hinzu, die nicht die angestrebte Fahrdrahthöhe von 4,20 erlauben.

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Bei genauerer Betrachtung der Grafiken ist erkennbar, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer so gut wie keine Behinderungen durch den Obus erleiden.

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